Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sensational GmbH

Die nachfolgenden AGB sind modular aufgebaut. Teil A enthält die Allgemeinen Bestimmungen, die für alle Vertragsverhältnisse mit der Sensational GmbH gelten. Teil B regelt Agenturleistungen (B2B), Teil C regelt geförderte Weiterbildung (Verbraucherverträge mit Teilnehmern), Teil D regelt selbstzahlerfinanzierte Weiterbildungen (B2B und B2C). Bei Widersprüchen gehen die speziellen Bestimmungen der jeweiligen Module den Allgemeinen Bestimmungen vor.

Teil A — Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich und Modulstruktur

(1)     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Sensational GmbH, Dönhoffstraße 40, 51373 Leverkusen (im Folgenden „Sensational") und ihren Vertragspartnern (im Folgenden je nach Modul „Kunde" oder „Teilnehmer").

(2)     Die AGB sind modular aufgebaut. Teil A regelt die für alle Verträge geltenden Allgemeinen Bestimmungen. Teil B regelt Agenturleistungen (Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenwerbung, Usability-Beratung, Content, Web und Beratungsleistungen). Teil C regelt geförderte Weiterbildungsmaßnahmen. Teil D regelt selbstzahlerfinanzierte Weiterbildungen (B2B und B2C).

(3)     Soweit Teil B, Teil C oder Teil D besondere Regelungen enthalten, gehen diese den Allgemeinen Bestimmungen des Teils A vor.

(4)     Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Teilnehmers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Sensational deren Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

(5)     Sensational ist berechtigt, die AGB zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden dem Kunden bzw. Teilnehmer in Textform mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde bzw. Teilnehmer ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf die Folgen des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Bei Verbraucherverträgen nach Teil C ist eine Änderung nur zulässig, soweit sie zumutbar ist; Preisänderungen sind nur nach Maßgabe von § C 6 möglich.

§ 2 Definitionen

(1)     Im Sinne dieser AGB gelten folgende Definitionen:

  1. a) „Kunde" ist ein Vertragspartner nach Teil B (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB).
  2. b) „Teilnehmer" ist ein Vertragspartner nach Teil C (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB).
  3. c) „Vertragspartner" ist der jeweils zutreffende Begriff (Kunde oder Teilnehmer); die AGB verwenden den Sammelbegriff, wenn die Regelung für beide gilt.
  4. d) „Textform" ist die Form des § 126b BGB (E-Mail genügt).
  5. e) „Förderträger" sind staatliche oder öffentlich-rechtliche Stellen, die Weiterbildungsmaßnahmen finanzieren (insbesondere Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter).

§ 3 Vertragsschluss

(1)     Angebote von Sensational sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2)     Mit Übersendung eines Auftrags in Textform gibt der Vertragspartner ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Die Annahme durch Sensational erfolgt durch ausdrückliche Bestätigung in Textform oder mit Beginn der Leistungserbringung.

(3)     Besonderheiten zum Vertragsschluss bei Weiterbildungsmaßnahmen regelt § C 3.

§ 4 Allgemeine Pflichten von Sensational

(1)     Sensational erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik.

(2)     Sensational ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen geeigneter Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

(3)     Soweit Sensational Künstliche Intelligenz (KI) zur Leistungserbringung einsetzt, weist sie den Vertragspartner hierauf hin. Sensational stellt sicher, dass die eingesetzten KI-Systeme den Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) entsprechen, soweit diese auf die Leistung anwendbar ist.

§ 5 Allgemeine Pflichten des Vertragspartners

(1)     Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung fristgerecht zu entrichten. Besonderheiten bei geförderten Weiterbildungsmaßnahmen regelt § C 6.

(2)     Der Vertragspartner wird einen Ansprechpartner benennen, der berechtigt und in der Lage ist, alle im Rahmen des Vertrags anstehenden Entscheidungen zu treffen.

(3)     Der Vertragspartner stellt Sensational alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge vollständig, rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.

(4)     Der Vertragspartner ist verpflichtet, eigene Daten – insbesondere Zugangsdaten zu Accounts und Websites – in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, zu sichern.

§ 6 Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlung

(1)     Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag bzw. der Maßnahmebeschreibung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Auftrag bzw. in der Maßnahmebeschreibung genannten Preise.

(2)     Alle Preise gegenüber Unternehmern (Teil B) verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preise gegenüber Verbrauchern (Teil C) verstehen sich als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3)     Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4)     Im Falle des Zahlungsverzugs durch einen Unternehmer (Teil B) werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB). Im Falle des Zahlungsverzugs durch einen Verbraucher (Teil C) gilt der gesetzliche Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 1 BGB.

(5)     Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Verbrauchern (Teil C) gilt diese Beschränkung nicht.

§ 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1)     Die Parteien verpflichten sich, die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie weitere anwendbare datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten.

(2)     Sofern Sensational im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Vertragspartners verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht den Regelungen dieser AGB im Datenschutzbereich vor.

(3)     Die Datenschutzerklärung von Sensational ist unter sensational.gmbh/datenschutz abrufbar. Sie informiert insbesondere Teilnehmer (Teil C) über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.

§ 8 Vertraulichkeit

(1)     Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.

(2)     Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus, soweit nicht eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht oder die Information offenkundig ist.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

(1)     Sensational haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Sensational, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2)     Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Sensational auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3)     Im Übrigen ist die Haftung – soweit nicht in Absatz 1 abweichend geregelt – ausgeschlossen.

(4)     Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden (Teil B) gegen Sensational beträgt – soweit gesetzlich zulässig – ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Für Verbraucher (Teil C) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(5)     Sensational haftet nicht für Schäden, die auf höherer Gewalt, technischen Störungen Dritter oder unzureichender Mitwirkung des Vertragspartners beruhen.

§ 10 Höhere Gewalt

(1)     Ereignisse höherer Gewalt befreien die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Erfüllung ihrer Pflichten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Krieg, Streik (auch in Lieferantenbetrieben) sowie länger andauernde Störungen der Telekommunikationsinfrastruktur.

(2)     Die betroffene Partei unterrichtet die jeweils andere unverzüglich in Textform über Beginn, voraussichtliche Dauer und Auswirkungen des Ereignisses.

(3)     Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag in Textform zu kündigen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1)     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen. Bei Verbrauchern (Teil C) gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.

(2)     Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit Kunden (Teil B) ist Leverkusen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Verbraucher (Teil C) gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(3)     Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; bei Verbraucherverträgen gilt zusätzlich, dass kein Lückenschluss zu Lasten des Verbrauchers erfolgt.

(4)     Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.

(5)     Sensational ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Teil B — Modul Agenturleistungen (B2B)

Dieser Teil B regelt die Agenturleistungen von Sensational gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und ergänzt die Allgemeinen Bestimmungen des Teils A.

§ B 1 Anwendungsbereich

(1)     Teil B gilt für alle Verträge zwischen Sensational und Kunden (Unternehmern) über Agenturleistungen, insbesondere Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEM), Usability-Beratung, Content-Erstellung, Web-Entwicklung sowie Beratung im Bereich Künstliche Intelligenz und Marketing-Automation.

§ B 2 Leistungsumfang

(1)     Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag. Sensational erbringt insbesondere folgende Leistungen, soweit sie im Auftrag vereinbart sind:

  1. a) Suchmaschinenoptimierung (SEO): Beratung und Unterstützung bei der Optimierung von Internetauftritten zur Verbesserung der Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Eine bestimmte Suchmaschinenplatzierung wird nicht geschuldet.
  2. b) Suchmaschinenwerbung (SEM): Konzeption, Schaltung und Optimierung von Werbekampagnen bei Anbietern wie Google Ads, Bing Ads u.a.
  3. c) Usability-Beratung: Analyse und Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit von Internetauftritten.
  4. d) Content-Erstellung: Konzeption und Erstellung redaktioneller Inhalte für digitale Kanäle.
  5. e) Web-Entwicklung: Konzeption und technische Umsetzung von Websites und Web-Anwendungen.
  6. f) KI- und Marketing-Automation-Beratung: Strategische Beratung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Automatisierung in Marketing-Prozessen.

(2)     Sensational schuldet im Rahmen dieses Teils B eine Dienstleistung; ein bestimmter Erfolg wird – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht geschuldet. Insbesondere besteht keine Erfolgsgarantie für SEO-Platzierungen, Conversion-Raten oder vergleichbare Kennzahlen.

(3)     Soweit die Parteien einzelne Leistungen ausdrücklich als Werkleistung vereinbaren (z.B. Erstellung einer Website mit definiertem Abnahmegegenstand), gelten ergänzend die Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB).

§ B 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1)     Der Kunde stellt Sensational alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge zu Accounts (z.B. CMS, Google Ads, Analytics) sowie Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.

(2)     Bei SEM-Leistungen prüft der Kunde die von Sensational vorgeschlagenen Keywords inhaltlich und rechtlich. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 48 Stunden nach Vorlage, gilt die Freigabe als erteilt. Sensational ist nicht verpflichtet, Keywords oder Anzeigentexte auf ihre Vereinbarkeit mit gesetzlichen Vorschriften oder Rechten Dritter zu prüfen.

(3)     Der Kunde stellt sicher, dass die Zielseiten der Anzeigen jederzeit erreichbar sind und Anmelde-, Registrierungs- und Bestellprozesse funktionieren.

(4)     Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unterlassener oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen. Etwaiger Mehraufwand kann nach den vereinbarten Stundensätzen zusätzlich berechnet werden.

(5)     Der Kunde stellt Sensational von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten oder Daten resultieren (insbesondere wegen Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsrechten). Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.

§ B 4 Nutzungs- und Verwertungsrechte

(1)     Soweit Sensational im Rahmen der Vertragserfüllung Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes erstellt (z.B. Texte, Grafiken, Konzeptpapiere, Code), räumt sie dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Verwendung ein.

(2)     Eine darüber hinausgehende Übertragung von Rechten (insbesondere ausschließliche Nutzungsrechte, Recht zur Bearbeitung oder Unterlizenzierung) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung gegen angemessene Zusatzvergütung.

(3)     Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte bei Sensational.

(4)     Sensational behält sich das Recht vor, im Rahmen der Vertragserfüllung entwickelte Methoden, Werkzeuge, Bibliotheken und Know-how auch für andere Kunden zu verwenden, soweit hierdurch keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.

(5)     Soweit Sensational im Rahmen der Leistungserbringung Outputs einer Künstlichen Intelligenz verwendet, gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen der KI-Anbieter. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Veröffentlichung KI-generierter Inhalte deren Rechtskonformität und inhaltliche Richtigkeit eigenverantwortlich zu prüfen.

§ B 5 Vergütungsmodelle

(1)     Die Vergütung erfolgt nach Wahl der Parteien als Aufwandsvergütung (Stundensatz), Pauschalvergütung oder Erfolgsvergütung.

(2)     Bei Aufwandsvergütung rechnet Sensational monatlich nach tatsächlich angefallenem Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz ab. Ein Stundennachweis wird auf Wunsch des Kunden zur Verfügung gestellt.

(3)     Bei Pauschalvergütung sind alle vertraglich geschuldeten Leistungen mit der Pauschale abgegolten, soweit der Auftrag nichts anderes vorsieht. Zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet.

(4)     Bei Erfolgsvergütung erhält Sensational die vereinbarte Vergütung, sobald das vertraglich definierte Erfolgskriterium eingetreten ist. Die Auslegung des Erfolgskriteriums richtet sich nach der konkreten Vereinbarung im Auftrag.

(5)     Drittkosten (z.B. Mediabudget bei SEM, Lizenzkosten, Backlink-Buchungen) werden ohne Aufschlag durchgereicht und gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde kann verlangen, dass diese Drittkosten direkt zwischen ihm und dem Drittanbieter abgerechnet werden.

(6)     Pauschalpreise können von Sensational mit einer Frist von einem Monat zum Halbjahresende in Textform angepasst werden, sofern sich die zugrundeliegenden Kostenfaktoren (insbesondere Personalkosten, Toolkosten) wesentlich verändert haben. Die Anpassung darf den allgemeinen Anstieg der Kosten nicht überschreiten. Der Kunde kann der Anpassung innerhalb von vier Wochen widersprechen; in diesem Fall ist Sensational zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages mit einer Frist von einem Monat berechtigt.

§ B 6 Referenznutzung

(1)     Sensational ist berechtigt, mit der Tatsache, dass der Kunde Sensational beauftragt hat, in geeigneter Weise zu werben und zu diesem Zweck den Firmennamen und das Logo des Kunden in Referenzlisten (insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen und Pitch-Unterlagen) zu verwenden.

(2)     Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit in Textform widerrufen. Sensational entfernt die Referenznennung nach Eingang des Widerrufs innerhalb angemessener Frist.

§ B 7 Abwerbeverbot

(1)     Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach dessen Beendigung Mitarbeiter von Sensational, mit denen er im Rahmen der Vertragsdurchführung in Kontakt steht oder stand, weder direkt noch indirekt abzuwerben oder anzustellen.

(2)     Bei einem Verstoß ist der Kunde verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttojahresgehalts des abgeworbenen Mitarbeiters zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§ B 8 Laufzeit und Kündigung

(1)     Verträge nach Teil B laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende ordentlich gekündigt werden, soweit der Auftrag keine abweichende Mindestvertragslaufzeit vorsieht.

(2)     Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  1. a) der Kunde mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist;
  2. b) Sensational wegen behaupteter Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden in Anspruch genommen wird und der Kunde nicht zur Freistellung in angemessenem Umfang bereit ist;
  3. c) der Kunde in grober Weise seine Mitwirkungspflichten verletzt und diese Verletzung trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht abstellt.

(3)     Jede Kündigung bedarf der Textform.

Teil C — Modul Geförderte Weiterbildung (Verbraucherverträge)

Dieser Teil C regelt die Erbringung geförderter Weiterbildungsmaßnahmen durch Sensational gegenüber Teilnehmern als Verbrauchern (§ 13 BGB) und ergänzt die Allgemeinen Bestimmungen des Teils A. Bei Widersprüchen zwischen Teil A und Teil C geht Teil C vor.

§ C 1 Anwendungsbereich und Vertragspartner

(1)     Teil C gilt für Verträge zwischen Sensational und Teilnehmern (Verbrauchern, § 13 BGB) über die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, die nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sind oder durch staatliche bzw. öffentlich-rechtliche Förderprogramme finanziert werden.

(2)     Vertragspartner ist ausschließlich der Teilnehmer. Eine etwaige Förderung durch einen Förderträger (z.B. Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter) berührt die Vertragsbeziehung zwischen Sensational und dem Teilnehmer nicht; sie regelt lediglich die Zahlung.

§ C 2 AZAV-Zertifizierung und Maßnahmebeschreibung

(1)     Sensational ist nach AZAV zertifiziert. Die einzelnen Weiterbildungsmaßnahmen sind ebenfalls AZAV-zugelassen.

(2)     Zu jeder Maßnahme stellt Sensational eine Maßnahmebeschreibung zur Verfügung, die insbesondere folgende Angaben enthält:

  1. a) Bezeichnung und Inhalte der Maßnahme;
  2. b) Lernziele und Qualifikationsziel;
  3. c) Zielgruppe und Teilnahmevoraussetzungen;
  4. d) Dauer, zeitlicher Ablauf, Unterrichtsformat (Präsenz, Online, Blended Learning);
  5. e) Lehrmethoden und eingesetzte Lehrmittel;
  6. f) Art und Umfang der Prüfungen sowie Bewertungsmaßstab;
  7. g) Art der ausgestellten Bescheinigung bzw. des Zertifikats;
  8. h) Maßnahmekosten und Förderfähigkeit;
  9. i) Maßnahmenummer und AZAV-Zulassungsdaten.

(3)     Die jeweils aktuelle Maßnahmebeschreibung wird dem Teilnehmer vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil des Vertrages.

§ C 3 Anmeldung und Vertragsschluss

(1)     Die Anmeldung zu einer Maßnahme erfolgt durch Übersendung des ausgefüllten Anmeldeformulars in Textform an Sensational. Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.

(2)     Der Vertrag kommt mit Übersendung der Anmeldebestätigung durch Sensational in Textform zustande.

(3)     Sofern die Maßnahme über einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III oder ein anderes Förderprogramm finanziert wird, behält sich Sensational vor, die Anmeldebestätigung erst nach Vorlage einer gültigen Förderzusage zu erteilen. Bis dahin steht die Anmeldung unter dem Vorbehalt der Förderbewilligung.

§ C 4 Teilnahmevoraussetzungen

(1)     Die Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Maßnahmebeschreibung.

(2)     Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor Vertragsschluss zu prüfen, ob er die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, und Sensational hierüber wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

(3)     Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass der Teilnehmer die Voraussetzungen nicht erfüllt, ist Sensational berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Bereits gezahlte Vergütungen werden anteilig zurückerstattet, soweit Leistungen noch nicht erbracht wurden.

§ C 5 Förderung der Maßnahme

(1)     Bei Förderung von Teilnehmern durch öffentlich-rechtliche Kostenträger (z.B. Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter) tritt der Teilnehmer seine Ansprüche auf Erstattung der Maßnahmekosten gegen diese Kostenträger an Sensational ab. Sensational rechnet die Maßnahmekosten in diesen Fällen direkt mit dem jeweiligen Kostenträger ab.

(2)     Nimmt der Kostenträger die Kostenzusage für die Maßnahme nachträglich zurück, endet der Vertrag mit dem Tag, der im bestandskräftigen Rücknahmebescheid genannt ist. Sensational informiert den Teilnehmer unverzüglich über die vorzeitige Beendigung der Maßnahme. Dem Teilnehmer entstehen hierdurch keine Kosten.

(3)     Kosten für bereitgestellte Arbeitsmittel und notwendige Prüfungen sind in den Gesamtkosten der Maßnahme enthalten.

(4)     Sensational unterstützt den Teilnehmer auf Wunsch bei der Beantragung von Fördermitteln, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Bewilligung.

§ C 6 Vergütung und Zahlung

(1)     Die Vergütung für die Maßnahme ergibt sich aus der jeweiligen Maßnahmebeschreibung und ist als Endpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer (soweit anwendbar) ausgewiesen. Geförderte Bildungsmaßnahmen sind nach § 4 Nr. 21 oder Nr. 22 UStG häufig umsatzsteuerfrei; Sensational weist dies in der Maßnahmebeschreibung aus.

(2)     Wird die Maßnahme durch einen Förderträger finanziert, rechnet Sensational direkt mit dem Förderträger ab, soweit dies vereinbart ist. Der Teilnehmer ist nicht zur direkten Zahlung verpflichtet, solange und soweit die Förderung erbracht wird.

(3)     Selbstzahler entrichten die Vergütung nach Maßgabe der in der Maßnahmebeschreibung oder Anmeldebestätigung genannten Zahlungsbedingungen. Eine Ratenzahlung kann auf Wunsch vereinbart werden.

(4)     Preisänderungen während einer laufenden Maßnahme sind ausgeschlossen.

§ C 7 Widerrufsrecht

(1)     Sofern der Vertrag im Wege des Fernabsatzes (Telefon, E-Mail, Online-Anmeldeformular) oder außerhalb der Geschäftsräume von Sensational geschlossen wird, steht dem Teilnehmer ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu.

(2)     Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Teilnehmer vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt wird. Sie ist diesen AGB als Anhang 1 beigefügt.

(3)     Verlangt der Teilnehmer ausdrücklich, dass Sensational mit der Maßnahmedurchführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, schuldet er Sensational im Falle des Widerrufs einen angemessenen Ersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen (§ 357a BGB).

§ C 8 Rücktritt und Maßnahmewechsel

(1)     Ein Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf der Widerrufsfrist und vor Maßnahmebeginn ist bis spätestens 14 Tage vor Maßnahmebeginn kostenfrei möglich. Bei späterem Rücktritt vor Maßnahmebeginn werden 25 % der Maßnahmekosten als pauschalierte Aufwandsentschädigung fällig; dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

(2)     Ein Wechsel auf eine andere Maßnahme ist bis zu sieben Tagen vor Maßnahmebeginn auf Wunsch des Teilnehmers möglich, sofern Plätze verfügbar sind. Bei einem Wechsel werden bereits gezahlte Beträge auf die neue Maßnahme angerechnet.

(3)     Sensational ist berechtigt, eine Maßnahme bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, aus wichtigem Grund oder bei nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Durchführung abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Vergütungen vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Sensational.

§ C 9 Maßnahmeabbruch und außerordentliche Kündigung durch den Teilnehmer

(1)     Nach den Bestimmungen des SGB II und SGB III ist eine Kündigung der Maßnahme durch den Teilnehmer während der Laufzeit beim Vorliegen folgender Gründe möglich:

  1. a) Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung;
  2. b) Nichtförderung durch den Kostenträger;
  3. c) Arbeitsaufnahme;
  4. d) Erkrankung;
  5. e) Wechsel des Wohnorts.

(2)     Der vorliegende Grund ist vom Teilnehmer schriftlich mit geeigneten Dokumenten nachzuweisen. Bei Vorliegen eines Grundes nach Absatz 1 entstehen für den Teilnehmer keine zusätzlichen Kosten. Eine vorzeitige Beendigung ist mit dem Kostenträger abzustimmen, soweit eine Förderung besteht.

(3)     Sensational ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei unbegründetem Fernbleiben des Teilnehmers vom Unterricht oder fortlaufender Störung des Unterrichts durch den Teilnehmer. Eine vorzeitige Beendigung der Bildungsmaßnahme ist in jedem Fall mit dem Kostenträger abzustimmen, soweit eine Förderung besteht.

(4)     Bei einem Maßnahmeabbruch durch Selbstzahler werden bereits erbrachte Leistungen zeitanteilig vergütet.

(5)     Ein Wiedereintritt in eine spätere Maßnahme ist nach Absprache mit Sensational möglich. Bereits gezahlte Beträge werden angerechnet, soweit die abgebrochene Maßnahme noch nicht durch Bescheinigung abgeschlossen wurde.

§ C 10 Bescheinigungen und Zertifikate

(1)     Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über die Teilnahme. Art und Umfang der Bescheinigung sowie etwaiger Zertifikate ergeben sich aus der Maßnahmebeschreibung.

(2)     Für die Ausstellung von Zertifikaten gelten die jeweils einschlägigen Zertifizierungsbedingungen (z.B. Prüfung, Mindestanwesenheit).

(3)     Bei vorzeitigem Maßnahmeabbruch stellt Sensational dem Teilnehmer auf Wunsch eine Bescheinigung über die tatsächlich besuchten Maßnahmeanteile aus.

§ C 11 Mitwirkungspflichten und Verhaltensregeln

(1)     Der Teilnehmer verpflichtet sich, regelmäßig an der Bildungsmaßnahme und den Unterrichtszeiten teilzunehmen und sich stets zu bemühen, die zur Erreichung des Maßnahmeziels erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen sowie die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Mitwirkung bedeutet insbesondere auch die Einhaltung der mit Sensational vereinbarten Termine und die aktive Zusammenarbeit im Weiterbildungsprozess.

(2)     Der Teilnehmer verpflichtet sich, an Maßnahmen zur Ermittlung des Ausbildungsstandes teilzunehmen, sofern solche vorgesehen sind.

(3)     Beim Fernbleiben von der Maßnahme ist der Teilnehmer verpflichtet, Sensational unter Angabe des Grundes unverzüglich zu informieren. Im Krankheitsfall ist der Teilnehmer verpflichtet, innerhalb von drei Arbeitstagen eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der sich die Arbeitsunfähigkeit, ihr Beginn und ihre voraussichtliche Dauer ergeben.

(4)     Der Teilnehmer verpflichtet sich, die technische Ausstattung der Bildungseinrichtung, insbesondere die Lernplattformen, Endgeräte, Mobiliar und Arbeitsmittel sorgsam zu behandeln und nur zu den ihm zugewiesenen Zwecken zu verwenden, den Anweisungen der Dozierenden und des pädagogischen Personals zu folgen und die geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.

(5)     Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die vorstehenden Verhaltensregeln, insbesondere bei diskriminierendem oder belästigendem Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern oder Mitarbeitenden, ist Sensational nach vorheriger Abmahnung berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Maßnahme auszuschließen und den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. § C 9 Abs. 3 bleibt unberührt.

§ C 12 Versicherungsschutz und Haftung für mitgeführte Sachen

(1)     Sensational ist Mitglied der Verwaltungsberufsgenossenschaft. Über diese sind die Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Unfälle im unmittelbaren Zusammenhang mit der Teilnahme an der Maßnahme abgesichert.

(2)     Für den Verlust oder Diebstahl von Sachen, die der Teilnehmer in die Maßnahmeräumlichkeiten mitführt, wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen. § 9 Teil A bleibt unberührt.

§ C 13 Datenschutz Teilnehmer

(1)     Sensational verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Maßnahme, der Erfüllung gesetzlicher und förderrechtlicher Pflichten sowie zur Ausstellung von Bescheinigungen.

(2)     Soweit Sensational im Rahmen einer Förderung verpflichtet ist, personenbezogene Daten an den Förderträger zu übermitteln (z.B. Anwesenheits- und Leistungsdaten), erfolgt diese Übermittlung auf Grundlage des jeweiligen Förderbescheids oder gesetzlicher Regelung.

(3)     Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von Sensational, abrufbar unter sensational.gmbh/datenschutz.

§ C 14 Laufzeit und Beendigung

(1)     Der Vertrag endet mit dem vereinbarten Maßnahmeende bzw. mit Ausstellung der abschließenden Teilnahmebescheinigung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(2)     Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§§ 314, 626 BGB) bleibt unberührt. Die Regelungen zum Rücktritt (§ C 8), zum Maßnahmeabbruch (§ C 9) sowie zum Wegfall der Kostenzusage (§ C 5 Abs. 2) gehen vor.

§ C 15 Haftung gegenüber Verbrauchern

(1)     Abweichend von § 9 Teil A gelten für die Haftung gegenüber Verbrauchern (Teil C) ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften. Eine Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen findet nicht statt.

(2)     § 9 Abs. 1 und 2 Teil A (Haftung bei Leben/Körper/Gesundheit, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Kardinalpflichten, Produkthaftung) gelten gegenüber Verbrauchern unverändert.

Teil D — Modul Selbstzahler-Weiterbildungen

Dieser Teil D regelt selbstzahlerfinanzierte Weiterbildungsmaßnahmen von Sensational, also Maßnahmen, deren Kosten nicht über öffentlich-rechtliche Förderträger getragen werden. Die einzelnen Maßnahmen – zum gegenwärtigen Zeitpunkt insbesondere das WeAI-Programm – ergeben sich aus der jeweils gültigen Maßnahmebeschreibung. Teil D ergänzt die Allgemeinen Bestimmungen des Teils A; bei Widersprüchen geht Teil D vor.

§ D 1 Anwendungsbereich und Vertragspartner

(1)     Teil D gilt für Verträge über Weiterbildungsmaßnahmen von Sensational, die nicht durch öffentlich-rechtliche Kostenträger gefördert werden (im Folgenden „Selbstzahler-Maßnahmen"). Hierzu zählt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses insbesondere das WeAI-Programm; weitere Maßnahmen können nach Maßgabe der jeweiligen Maßnahmebeschreibung angeboten werden.

(2)     Selbstzahler-Maßnahmen können gebucht werden:

  1. a) durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB als Kunde für die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden (im Folgenden „B2B-Vertrag"). In diesem Fall ist der Arbeitgeber Vertragspartner und Schuldner der Vergütung; die jeweiligen Mitarbeitenden sind die Teilnehmer der Maßnahme.
  2. b) durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als Kunde für die eigene Weiterbildung (im Folgenden „B2C-Vertrag"). In diesem Fall ist die Privatperson zugleich Vertragspartner, Schuldner der Vergütung und Teilnehmer der Maßnahme.

(3)     Soweit dieser Teil D keine ausdrückliche Differenzierung vornimmt, gelten die Regelungen für beide Vertragstypen. Für B2C-Verträge gelten zusätzlich die Bestimmungen zum Verbraucherschutz, insbesondere das Widerrufsrecht nach § D 5.

§ D 2 Maßnahmebeschreibung und Leistungsumfang

(1)     Der Gegenstand der jeweiligen Selbstzahler-Maßnahme ergibt sich aus der vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellten Maßnahmebeschreibung. Diese ist Bestandteil des Vertrages und enthält insbesondere Angaben zu Bezeichnung und Zielsetzung der Maßnahme, Inhalten, Dauer, Lehrformat (Präsenz, Online, Blended Learning), Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung sowie Kosten.

(2)     Sensational erbringt die Maßnahme unter Einsatz einer von Sensational genutzten Lern-Management-Software (LMS). Über diese erhalten die Teilnehmer einen persönlichen Zugang (Lizenz) zu den Lerninhalten. Die Leistung umfasst – je nach Maßnahmebeschreibung – die Bereitstellung von Video-Lerneinheiten, Begleitmaterialien, Live-Sessions sowie weitere in der Maßnahmebeschreibung benannte Lernformate.

(3)     Sensational schuldet die Erbringung der vereinbarten Maßnahmeleistungen im Sinne eines Dienstvertrags; ein bestimmter Lernerfolg oder wirtschaftlicher Effekt beim Kunden oder Teilnehmer wird nicht geschuldet.

(4)     Sensational ist berechtigt, einzelne Inhalte, Lernformate, Dozierende oder genutzte technische Werkzeuge im Sinne einer kontinuierlichen Weiterentwicklung anzupassen, soweit die Anpassungen das Lernziel und den Gesamtumfang der Maßnahme nicht wesentlich beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind.

§ D 3 Anmeldung und Vertragsschluss

(1)     Die Anmeldung erfolgt durch Übermittlung eines Auftrags in Textform oder durch Buchung über das Online-Buchungssystem. Der Vertrag kommt mit Annahmebestätigung durch Sensational in Textform zustande.

(2)     Bei B2B-Verträgen gibt der Kunde im Auftrag die Anzahl der freizuschaltenden Nutzerlizenzen und – soweit die Maßnahmebeschreibung dies vorsieht – die Vertragslaufzeit an.

(3)     Bei B2C-Verträgen umfasst die Buchung einen persönlichen Zugang für den Vertragspartner.

§ D 4 Vergütung und Abrechnung

(1)     Die Vergütung ergibt sich aus der Maßnahmebeschreibung bzw. der Buchungsbestätigung. Soweit für das WeAI-Programm nicht abweichend vereinbart, beträgt sie:

  1. a) bei B2B-Verträgen 39,00 € netto je freigeschaltetem Nutzer und angefangenem Monat, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer;
  2. b) bei B2C-Verträgen 46.41 € je angefangenem Monat, inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2)     Bei B2B-Verträgen ist für die Berechnung die Zahl der am 15. eines Kalendermonats freigeschalteten Nutzerlizenzen maßgeblich. Sensational rechnet monatlich nachschüssig ab.

(3)     Bei B2C-Verträgen wird die Vergütung – soweit nicht abweichend vereinbart – im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum eingezogen. Der Vertragspartner ermächtigt Sensational hierzu, das im Buchungsprozess hinterlegte Zahlungsmittel zu belasten.

(4)     Eine Erhöhung der Lizenzanzahl bei B2B-Verträgen ist jederzeit möglich und wirkt ab dem auf die Anforderung folgenden Kalendertag. Eine Reduzierung wirkt zum jeweiligen Monatsende; eine Reduzierung während einer laufenden Mindestvertragslaufzeit ist nur zu deren Ende zulässig.

(5)     Preisänderungen: Während einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit bleibt der vereinbarte Preis unverändert. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können wir den Preis für künftige Leistungszeiträume anpassen, wenn und soweit sich die für die Durchführung der Online-Lehrveranstaltungen maßgeblichen Kosten seit Vertragsschluss oder seit der letzten Preisänderung erhöhen oder verringern. Maßgeblich sind ausschließlich Kosten für Lehrkräfte, Tutorinnen und Tutoren, Lernplattformen, technische Infrastruktur, Lizenzen, Zahlungsdienstleister sowie gesetzliche Abgaben und Steuern. Kostensteigerungen dürfen nur in dem Umfang weitergegeben werden, in dem sie nicht durch Kostensenkungen in anderen genannten Kostenpositionen ausgeglichen werden. Kostensenkungen sind entsprechend zugunsten des Verbrauchers zu berücksichtigen. Eine Preiserhöhung ist höchstens einmal pro Kalenderjahr und nur mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten in Textform zulässig. Die Mitteilung nennt den bisherigen Preis, den neuen Preis, den Änderungsbetrag, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und die wesentlichen Gründe der Anpassung. Der Verbraucher kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung außerordentlich zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen. Gesetzliche und vertragliche ordentliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.“

 

§ D 5 Widerrufsrecht bei B2C-Verträgen

(1)     Wird ein B2C-Vertrag im Wege des Fernabsatzes (z.B. über die Website von Sensational) oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen, steht dem Vertragspartner ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu.

(2)     Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung gemäß Anhang 1, die dem Vertragspartner vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt wird.

(3)     Verlangt der Vertragspartner ausdrücklich, dass Sensational mit der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, schuldet er Sensational im Falle des Widerrufs einen angemessenen Wertersatz für die bis zum Zugang des Widerrufs erbrachten Leistungen (§ 357a BGB).

§ D 6 Mitwirkungspflichten bei B2B-Verträgen

(1)     Der Kunde benennt die Mitarbeitenden, denen Zugang zur Maßnahme gewährt werden soll, und stellt sicher, dass diese die Nutzungsbedingungen für Endnutzer akzeptieren.

(2)     Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, etwaige Mitbestimmungs- und Informationspflichten gegenüber dem Betriebsrat einzuhalten, insbesondere nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (technische Einrichtung zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle), § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (Gesundheitsschutz) sowie § 96 ff. BetrVG (Berufsbildung). Sensational stellt auf Anfrage Informationen zur Verfügung, die der Kunde zur Erfüllung dieser Pflichten benötigt.

(3)     Der Kunde stellt sicher, dass er den Mitarbeitenden die nach Datenschutzrecht erforderlichen Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erteilt.

(4)     Der Kunde stellt Sensational von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Mitwirkungspflichten beruhen.

§ D 7 Mitwirkungspflichten der Teilnehmer

(1)     Die Teilnehmer verpflichten sich, regelmäßig an der Maßnahme teilzunehmen, sich um die Aneignung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten zu bemühen und an ihrem individuellen Lernfortschritt mitzuwirken.

(2)     Die Teilnehmer behandeln die zugewiesenen Zugangsdaten vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter.

(3)     Die Teilnehmer folgen den Anweisungen der Dozierenden und des pädagogischen Personals und beachten die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen für Endnutzer, die beim erstmaligen Zugang zur Verfügung gestellt werden.

(4)     Bei missbräuchlicher Nutzung – insbesondere bei Weitergabe von Zugangsdaten, Versuchen der Manipulation der Lernumgebung oder Verletzung von Rechten Dritter – ist Sensational nach vorheriger Anhörung des Kunden (B2B) bzw. des Vertragspartners (B2C) berechtigt, den betreffenden Zugang zu sperren.

§ D 8 Nutzungsrechte an Lerninhalten und Materialien

(1)     Sensational räumt dem Kunden und den Teilnehmern für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Nutzungsrecht ein, die im Rahmen der Maßnahme bereitgestellten Lerninhalte (z.B. Video-Lerneinheiten, Begleitmaterialien, Vorlagen) ausschließlich für die persönliche Aus- und Weiterbildung zu verwenden.

(2)     Eine Vervielfältigung, öffentliche Wiedergabe, Weitergabe an Dritte außerhalb des eigenen Unternehmens (B2B) bzw. des persönlichen Lernens (B2C) sowie eine kommerzielle Verwertung der Lerninhalte sind nicht gestattet.

(3)     Sensational behält sich sämtliche Rechte an den Lerninhalten, Marken und Kennzeichen vor.

§ D 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1)     Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Maßnahmebeschreibung. Soweit für das WeAI-Programm nicht abweichend vereinbart, beträgt sie zwölf Monate ab Vertragsbeginn.

(2)     Wird der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.

(3)     Für Verbraucher gilt: Wird der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.

(4)     Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das Widerrufsrecht nach § D 5 bei B2C-Verträgen bleibt unberührt.

(5)     Jede Kündigung bedarf der Textform.

§ D 10 Datenschutz

(1)     Bei B2B-Verträgen verarbeitet Sensational personenbezogene Daten der Mitarbeitenden des Kunden im Auftrag des Kunden. Die Parteien schließen hierzu vor Vertragsbeginn einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (im Folgenden „AVV"). Der AVV ist Bestandteil des Vertrages und geht den Regelungen dieser AGB im Bereich Datenschutz vor.

(2)     Bei B2C-Verträgen ist Sensational im Hinblick auf die Daten des Vertragspartners selbst Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die Einzelheiten der Verarbeitung – insbesondere Zwecke, Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechte – ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Sensational, abrufbar unter sensational.gmbh/datenschutz.

(3)     Sensational nutzt für die Bereitstellung der Maßnahmen eine extern bezogene Lern-Management-Software. Der LMS-Anbieter ist – soweit über ihn personenbezogene Daten verarbeitet werden – Subverarbeiter im Sinne von Art. 28 Abs. 4 DSGVO; die Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung oder dem AVV.

§ D 11 Steuerliche Hinweise bei B2B-Verträgen

(1)     Sensational weist darauf hin, dass die Bereitstellung berufsbezogener Weiterbildungsmaßnahmen an Mitarbeitende unter bestimmten Voraussetzungen lohnsteuerlich begünstigt sein kann (insbesondere § 3 Nr. 19 EStG für berufliche Weiterbildung oder § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bei monatlichen Sachbezügen bis zur jeweils geltenden Freigrenze).

(2)     Die abschließende Beurteilung der steuerlichen Behandlung obliegt ausschließlich dem Kunden bzw. dessen Steuerberater. Sensational erbringt keine steuerliche Beratung und übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte steuerliche Behandlung.

§ D 12 Vertragsende, Bescheinigung und Datenexport

(1)     Mit Beendigung des Vertrages erlischt das Recht des Kunden und der Teilnehmer zur Nutzung der Lerninhalte und der Lernumgebung.

(2)     Sensational stellt den Teilnehmern bei erfolgreichem Abschluss der Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung über Ziel, Inhalt und Dauer der Maßnahme aus. Art und Umfang etwaiger Zertifikate ergeben sich aus der Maßnahmebeschreibung.

(3)     Sensational stellt auf Anforderung innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende einen Export der dem jeweiligen Teilnehmer zugeordneten Lernfortschrittsdaten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung.

(4)     Nach Ablauf von 90 Tagen nach Vertragsende löscht Sensational sämtliche personenbezogenen Daten der Teilnehmer, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Bei B2B-Verträgen regeln die Einzelheiten der AVV.

Anhang 1 — Widerrufsbelehrung (Muster)

Diese Widerrufsbelehrung bezieht sich auf Verträge zwischen Sensational Marketing GmbH und Verbrauchern, insbesondere auf Verträge nach Teil C (Geförderte Weiterbildung) und auf B2C-WeAI-Verträge nach Teil D.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Sensational Marketing GmbH, Dönhoffstraße 40, 51373 Leverkusen, E-Mail: buchhaltung@sensational.gmbh) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter https://sensational.gmbh/widerruf ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

– An Sensational GmbH, Dönhoffstraße 40, 51373 Leverkusen, Mail: buchhaltung@sensational.gmbh

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

 

 

 

 

 

 

 

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